Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB sind Bestandteil des Reisevertrags zwischen Toro Biker SL (Veranstalter) und dem Reiseteilnehmer (Kunde). Vorbehaltlich abweichender oder ergänzender Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.
VERTRAGSABSCHLUSS
1.1) Der Kunde kann sich schriftlich oder per E-Mail für die Reise anmelden. Erst nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Veranstalter tritt der Reisevertrag in Kraft.
1.2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage des unterzeichneten Haftungsausschlusses und, wenn Motorräder des Veranstalters genutzt werden, die Nutzungsvereinbarungen für Mietmotorräder.
1.3) Es wird keine Buchung von unserem Reservierungssystem erfasst, ohne dass der Kunde erklärt, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
ANZAHLUNG – RESTZAHLUNG
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung vom Veranstalter. Diese ist wie folgt zu bezahlen:
2.1) Durch Anzahlung von 20% des Tourpreises nach Zustellung der Bestätigung oder dem auf der Website festgelegten Wert zur Reservierung der Tour.
2.2) Durch Zahlung des Restbetrags spätestens 20 Tage vor Reisebeginn.
2.3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden von der Leistungserbringung zurückzutreten.
LEISTUNG UND PREIS
3.1) Die Bestätigung des Veranstalters listet seine Leistungen im Detail und den dafür zu zahlenden Gesamtpreis auf. Einzelne nicht aufgeführte Leistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder während der Reise beantragt, sind zusätzlich zu bezahlen.
3.2) Änderungen der angegebenen Reiserouten oder Zwischenstopps gelten nicht als Änderung der Leistungen, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.3) Bitte beachten Sie, dass eine Reise mit dem Motorrad mehr Beteiligung von Ihnen erfordert als eine übliche Pauschalreise. Vieles ist nicht zu 100% vorhersehbar und kann im Voraus geplant werden. Wir zählen auf Ihr Verständnis für eventuell notwendige Änderungen.
3.4) Der Tourpreis beinhaltet den Flughafentransfer in Valencia, wenn der Kunde am planmäßigen An- und Abreisetag der Tour anreist/abreist. Kunden, die früher anreisen oder später abreisen als im Tourablauf beschrieben, sind für Flughafentransfers selbst verantwortlich.
RÜCKTRITT VON DER REISE
4.1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Das Datum des Eingangs der Stornierung beim Reiseveranstalter ist maßgebend. Bei einer Stornierung durch den Kunden kann der Reiseveranstalter pauschale Stornierungskosten verlangen, die sich wie folgt aus dem Reisepreis berechnen:
- ab dem Datum der Anzahlung bis 41 Tage vor Abreise: 20 % des Reisepreises
- 40 bis 15 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Abreise: 75% des Reisepreises
- weniger als 8 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises
- Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
Der Reisepreis ist die Gesamtsumme aller Leistungen, die dem Kunden vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden (Reisepreis, Motorradverleih etc.).
4.2) Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Abreise oder Abfahrt, wird der Preis nicht erstattet. Wenn der Kunde die Rückreise verpasst, muss er die Rückreise selbst organisieren. Er hat keine Ansprüche auf Entschädigung gegen den Veranstalter.
4.3) Die Umbuchung von Terminen und Reisezielen ist nur durch Rücktritt vom bestehenden Reisevertrag mit anschließender Neuanmeldung möglich.
RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER
5.1) Wenn eine Mindestteilnehmerzahl gemäß der Route und darin festgelegt nicht reserviert wurde, kann der Veranstalter eine Reise bis zu 20 Tage vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert und die bereits gezahlten Beträge werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.2) Muss eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Unfälle, WHO-Warnungen, Krankheit oder Unfall des Reiseleiters, Katastrophen o.ä.), erfolgt die vollständige Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.3) Wir behalten uns auch das Recht vor, eine Reise aus den oben genannten Gründen abzusagen. In einem solchen Fall erfolgt eine anteilige Erstattung des Reisepreises der ausstehenden Reisetage (ohne etwaige Flugkosten). Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.4) Einzelne Teilnehmer können vom Reiseveranstalter und seinen autorisierten Reiseleitern bei undiszipliniertem, gefährlichem oder störendem Verhalten sowie bei Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften von der Tour ausgeschlossen werden. Infolgedessen wird das Mietmotorrad beschlagnahmt und es erfolgt keine Erstattung des Tour- und Mietpreises.
VORZEITIGE BEENDIGUNG DER REISE DURCH DEN KUNDEN
6.1) Wenn der Kunde die Reise vorzeitig aus irgendeinem Grund abbricht, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm belasteten Leistungen des Veranstalters.
6.2) Wenn der Kunde die Reise vorzeitig aus zwingenden Gründen abbrechen muss, z. B. wegen Krankheit oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen usw., wird der Veranstalter alle Anstrengungen unternehmen, um bei der Organisation der Rückreise nach Möglichkeit behilflich zu sein. Ein Anspruch auf Erstattung der ihm belasteten Leistungen des Veranstalters besteht nicht.
EINHALTUNG UND PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG
7.1) Der Reisende ist für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsvorschriften verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftung für Schäden, die Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seinen Fahrstil dem Prinzip der eigenen Sicherheit anzupassen.
7.2) Der vom Veranstalter gestellte Reiseleiter gibt nur eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde dieser Route auf eigene Verantwortung folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den vorherrschenden Bedingungen und seinem Fahrvermögen anzupassen. Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, einer Route zu folgen, muss er die Fahrt abbrechen und sofort den Reiseleiter informieren.
7.3) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verstauung des Gepäcks auf dem Fahrzeug allein verantwortlich. Eine Haftung von TORO BIKER SL hierfür ist ausgeschlossen.
7.4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Wertgegenständen, Dokumenten und elektronischen Geräten des Tourteilnehmers während der Tour.
PASS-, VISA-, GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
8.1) Der Kunde ist für die Einhaltung der für die bereisten Länder geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits- und Fahrerlaubnisvorschriften verantwortlich.
8.2) Wenn der Kunde aufgrund der Nichteinhaltung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten kann oder die Reise vorzeitig beenden muss, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, vom Kunden geleistete Zahlungen zu erstatten.
FÜHRERSCHEIN UND FAHRFÄHIGKEITEN
9.1) Mit der Buchung erklärt der Kunde, dass er über eine für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis für die Reisezeit verfügt und dass er über die erforderlichen Fahrfähigkeiten verfügt, um das Fahrzeug auf der Tourroute sicher führen zu können.
9.2) Stellt sich nach der Buchung und vor Abreise heraus, dass der Kunde für die Dauer der Reise nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist der Veranstalter von der weiteren Vertragserfüllung befreit und berechnet die unter Punkt 4.1) aufgeführten Stornierungssätze.
9.3) Sollte sich nach Tourbeginn herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Tour nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder nicht über die erforderlichen Fahrfähigkeiten verfügt, um das auf der Tourroute eingesetzte Fahrzeug sicher führen zu können, gelten die Rechtsfolgen von Punkt 5.4).
GESUNDHEIT, ALKOHOL UND DROGEN
10.1) Ein guter allgemeiner Gesundheitszustand ist Voraussetzung für die Tourteilnahme. Tourteilnehmer, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können ohne Anspruch gegen den Veranstalter von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Tourabschnitten ausgeschlossen werden.
10.2) Dem Tourteilnehmer ist der Konsum von alkoholischen Getränken oder Medikamenten oder anderen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Substanzen während des Tages nicht gestattet, solange noch Fahrten mit dem Fahrzeug erforderlich sind. Dies gilt auch für Kunden, die als Beifahrer an der Tour teilnehmen. Werden nach Ende der Tagesfahrt Alkohol, Medikamente oder andere die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Substanzen eingenommen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Zustand am nächsten Morgen bei Beginn der Tagesfahrt nicht mehr vorhanden ist. Bei Nichteinhaltung gelten die Rechtsfolgen von Punkt 5.4).
HAFTUNG
11.1) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung gemäß den örtlichen Gepflogenheiten.
11.2) Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.3) Unsere Haftung ist in jedem Fall, unabhängig vom Grund, auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reiseveranstalter verursacht wird oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.4) Die Haftung für Verzögerungen ist ausgeschlossen.
11.5) Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht, insbesondere nicht bei Verkehrsunfällen. Bei dieser Art von Abenteuerreise ist jeder Tourteilnehmer für sein eigenes Handeln und insbesondere für seinen Fahrstil und seine Routenwahl sowie die Einschätzung seiner eigenen Fähigkeiten verantwortlich und haftbar, auch wenn er dem Tourleiter (Reiseleiter) folgt.
11.6) Jeder Tourteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Eigentümer, Veranstalter und Vertreter des Veranstalters nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und nicht haften, weder einzeln noch kollektiv, für Vorfälle im Zusammenhang mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour, die zu Verletzungen, Tod oder Schäden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
11.7) Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die aus unseren Verleihstationen oder Begleitfahrzeugen verloren gehen oder gestohlen werden.
11.8) TORO BIKER bietet gerne Unterstützung für Kunden an, die einen Paketdienst oder Postdienst für persönliche Koffer oder Pakete zwischen unseren Verleihstationen benötigen. Dieser Paketdienst wird von einem unabhängigen Unternehmen durchgeführt, das nicht Teil von TORO BIKER ist.
TORO BIKER vermittelt nur zwischen dem Kunden und dem Paketdienst. Somit übernimmt TORO BIKER keine Verantwortung für verspätete Lieferungen. Bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerungen, die während des Versands des Materials auftreten, muss der Kunde seine eigene Beschwerde beim Paketdienstleister einreichen und TORO BIKER von jeglicher Haftung befreien.
HAFTUNG DES MIETERS FÜR SCHÄDEN
Ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Motorrads haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich Verlust (einschließlich Verlust oder Beschlagnahmung des Motorrads) und für alle Schäden (wie Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung und Wertminderungsschäden), die während der Mietzeit über die normale Abnutzung hinaus am Motorrad entstehen. Bei Beschädigung des Mietmotorrads haftet der Mieter für tatsächlich entstandene oder gemäß Gutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Gutachterkosten, technische und marktgerechte Wertminderung, Mietausfallschaden während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
HAFTUNG UND WETTER
13.1) Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Route der Tour und damit die Unterkünfte nach Bedarf zu ändern. Dabei versuchen wir, den Charakter der Tour nicht zu verändern und immer ähnliche Leistungen anzubieten.
13.2) Der Veranstalter ist nicht für eventuell auftretende schlechte Wetterbedingungen verantwortlich. Aus diesem Grund hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.
UNTERKUNFT UND HOTELS
Die angebotenen Hotels und Unterkünfte sind landestypisch und von gutem Standard. Wenn – aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Einflüssen, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen – die Zielhotels nicht erreicht werden können, kann aus diesem Grund kein Schaden geltend gemacht werden. Eventuell dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
Einzelzimmer sind gegen Aufpreis nach dem Prinzip "first come, first served" verfügbar, können aber aufgrund begrenzter Anzahl nicht immer garantiert werden. Wenn eine Einzelperson ein Doppelzimmer mit einem anderen Reisenden teilen möchte, wird der Veranstalter alles unternehmen, um einen geeigneten Zimmerpartner zu finden. Ist dies nicht erfolgreich, muss der Einzelzimmerzuschlag berechnet werden.
EIGENES FAHRZEUG
Tourteilnehmer, die mit einem eigenen Fahrzeug an einer Tour des Veranstalters teilnehmen, sind für den rechtlich und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeugs und für die notwendigen Fahrzeugpapiere sowie die erforderliche Fahrzeugversicherung verantwortlich. TORO BIKER kann in diesem Fall keine Versicherung anbieten.
OFFROAD-FAHRTEN
Offroad-Fahrten mit vom Veranstalter bereitgestellten Fahrzeugen außerhalb der vom Veranstalter festgelegten jeweiligen Route sind nicht gestattet. Ebenso ist die unsachgemäße Nutzung des Mietfahrzeugs untersagt. Der Kunde haftet für die durch unbefugte Offroad-Fahrten und unsachgemäße Nutzung entstandenen Schäden in voller Höhe und ohne Beschränkung durch die Selbstbeteiligung.
VERSICHERUNG
17.1) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Stornierungskosten, Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht und Rechtsschutz.
DATENSCHUTZ UND URHEBERRECHT
Die auf den Touren von Vertretern des Veranstalters gemachten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von TORO BIKER SL. TORO BIKER SL ist berechtigt, dieses Material zu Werbezwecken zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf erkennbar ist, ohne dass TORO BIKER SL dadurch Kosten gegenüber dem Teilnehmer entstehen. Darüber hinaus autorisieren die Teilnehmer die Veröffentlichung der Videos und Bilder in den sozialen Medien über die Kanäle des Veranstalters und seiner Partner.
BESCHWERDEN
19.1) Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles Zumutbare zu tun, um diese möglichst gering zu halten. Wenn Sie trotz größter Sorgfalt, die wir bei der Planung und Durchführung dieser Touren anwenden, dennoch Grund zur Beanstandung haben, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen. Sie können dies während der normalen Geschäftszeiten bei uns tun.
19.2) Ansprüche gegen den Veranstalter müssen innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Reise geltend gemacht werden. Nach diesem Datum können Sie nur noch Ansprüche geltend machen, wenn Sie unverschuldet an der Einhaltung dieser Frist gehindert waren.
19.3) Etwaige Gewährleistungsansprüche dürfen nur vom Kunden selbst geltend gemacht werden, können aber nicht abgetreten werden.
SONSTIGES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags. Gleiches gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Alle zuvor veröffentlichten Reisebedingungen werden durch die vorliegenden ersetzt und verlieren damit ihre rechtliche Gültigkeit.
MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN
des Vertrages sind unwirksam, bis sie von TORO BIKER schriftlich bestätigt worden sind.
DRUCKFEHLER
TORO BIKER behält sich das Recht vor, Druckfehler und Berechnungsfehler jederzeit zu korrigieren.
GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand für beide Parteien wird Valencia (Spanien) vereinbart.
VERANSTALTER
Toro Biker S.L
C/ Enriv Valor 4, local 2, Bj. Paterna, Valencia, Spanien
CIF: B16431702 -. Reisebüronummer: CV-MM 2576-V . Telefon: +34 617538883