Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages zwischen Toro Biker SL (Veranstalter) und dem Reiseteilnehmer (Kunde). Vorbehaltlich abweichender oder ergänzender Vereinbarungen, die nur in schriftlicher Form gültig sind.
VERTRAGSABSCHLUSS
1.1) Der Kunde kann sich schriftlich in jeder Form (schriftliches Dokument, WhatsApp, soziales Netzwerk, Website oder ähnliches) oder per E-Mail für die Reise anmelden. Der Reisevertrag tritt erst nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Veranstalter in Kraft.
1.2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage des unterschriebenen Haftungsverzichts oder, falls nicht vorhanden, die Anerkennung dieser Bedingungen, die mit der Zahlung der Reise akzeptiert werden. Werden Motorräder des Veranstalters oder eines strategischen Partners genutzt, muss zusätzlich der Mietvertrag für das Motorrad unterzeichnet werden.
1.3) Ohne Erklärung des Kunden, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat, wird keine Reservierung in unserem System erfasst. Die Bestätigung der Annahme dieser Bedingungen erfolgt ausdrücklich im Zahlungsprozess als Hinweis.
ANZAHLUNG – RESTZAHLUNG
Nach der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Mitteilung des Veranstalters. Diese ist wie folgt zu bezahlen:
2.1) Durch eine Mindestanzahlung von 30 % des Reisepreises nach Erhalt der Bestätigung oder durch den auf der Website angegebenen Betrag zur Reservierung der Reise.
2.2) Durch Zahlung des Restbetrages spätestens 20 Tage vor Reisebeginn.
2.3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtzahlung durch den Kunden von der Leistungserbringung zurückzutreten.
LEISTUNG UND PREIS
3.1) Die Bestätigung des Veranstalters enthält die Leistungen und den dafür zu zahlenden Gesamtpreis. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsschluss oder während der Reise wünscht, sind zusätzlich zu bezahlen. Diese Zahlungen sind direkt durch den Kunden zu leisten, Toro Biker leistet keine Vorauszahlungen an Dritte oder für eigene Leistungen in diesem Zusammenhang. Leistet der Kunde diese Zahlungen nicht, ist Toro Biker von jeglicher Haftung oder Schäden freigestellt, die dem Kunden entstehen.
3.2) Änderungen der Routen oder nicht vorgesehene Stopps gelten nicht als Leistungsänderung, sofern die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen oder im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Kunden erfolgen.
3.3) Bitte beachten Sie, dass eine Motorradreise mehr Einsatz Ihrerseits erfordert als eine übliche Pauschalreise. Viele Dinge sind nicht zu 100 % vorhersehbar und können nicht im Voraus geplant werden. Wir bitten um Ihr Verständnis für notwendige Änderungen.
3.4) Der Reisepreis beinhaltet den Transfer zum/vom Flughafen oder Bahnhof in Valencia, wenn der Kunde an den geplanten An- und Abreisetagen der Tour ankommt/abreist. Kunden, die früher anreisen oder später abreisen als im Reiseplan beschrieben, sind für ihre Transfers zum Flughafen selbst verantwortlich.
RÜCKTRITT VON DER REISE
4.1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Im Falle eines Rücktritts kann der Veranstalter pauschalierte Stornokosten verlangen, die sich wie folgt aus dem Reisepreis berechnen:
- ab dem Zeitpunkt der Anzahlung bis 41 Tage vor Abreise: 30 % des Reisepreises
- 40 bis 15 Tage vor Abreise: 50 % des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Abreise: 75 % des Reisepreises
- weniger als 8 Tage vor Abreise: 100 % des Reisepreises
- Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
Der Reisepreis ist die Gesamtsumme aller vom Veranstalter dem Kunden berechneten Leistungen (Reisepreis, Motorradvermietung, Buchungen usw.).
4.2) Erscheint der Kunde nicht oder verspätet zur Abreise, erfolgt keine Rückerstattung. Versäumt der Kunde die Rückreise, muss er diese selbst organisieren. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Veranstalter.
4.3) Eine Umbuchung von Terminen und Zielen ist nur durch Rücktritt vom bestehenden Reisevertrag mit anschließender neuer Anmeldung möglich.
4.4) Bricht der Kunde die Reise nach Beginn ab, sei es wegen Krankheit, unerwarteter Reisen oder anderer persönlicher Gründe, erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises. Alle durch diesen Abbruch entstehenden Zusatzkosten, ob persönlicher Natur oder Toro Biker betreffend, sind vom Kunden zu tragen.
4.5) Nimmt die Tour aufgrund höherer Gewalt oder durch den Kunden verursachter Umstände Änderungen an, so gehen alle dadurch entstehenden Mehrkosten vollständig zu Lasten des Kunden.
RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
5.1) Wird die für die Route festgelegte Mindestteilnehmerzahl (Kontingent) nicht erreicht, kann der Veranstalter eine Reise bis zu 20 Tage vor Beginn absagen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und die bereits an Toro Biker gezahlten Beträge vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.2) Muss eine Reise aus Gründen höherer Gewalt (Streiks, Terroranschläge, Unfälle, WHO-Warnungen, Krankheit oder Unfall des Reiseleiters, Katastrophen oder Ähnliches) abgesagt werden, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der vom Teilnehmer an Toro Biker gezahlten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.3) Wir behalten uns das Recht vor, eine bereits laufende Tour aus den oben genannten Gründen abzubrechen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises für die verbleibenden Reisetage (ausgenommen Flugkosten). Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.4) Einzelne Teilnehmer können vom Veranstalter oder dessen autorisierten Reiseleitern ausgeschlossen werden, wenn sie sich undiszipliniert, gefährlich oder störend verhalten oder gegen Verkehrsregeln oder diesen Vertrag verstoßen. In diesem Fall wird das Mietmotorrad eingezogen und es erfolgt keine Rückerstattung des Reise- oder Mietpreises. Das Vertragsverhältnis mit Toro Biker endet hiermit, unbeschadet etwaiger rechtlicher Haftungen aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, seine Rückreise auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu organisieren, ohne Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Veranstalter.
FRÜHZEITIGE BEENDIGUNG DER REISE DURCH DEN KUNDEN
6.1) Wenn der Kunde die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig beendet, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der vom Veranstalter berechneten Leistungen.
6.2) Muss der Kunde die Reise aus einem zwingenden Grund vorzeitig beenden, z. B. aufgrund von Krankheit oder Unfall, Tod eines nahen Familienangehörigen usw., wird der Veranstalter alles tun, um die Rückreise soweit wie möglich zu organisieren. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der vom Veranstalter berechneten Leistungen. Entstehen durch eine solche Beendigung zusätzliche Kosten, sowohl persönlich als auch durch Toro Biker verursacht, sind diese vom Kunden zu tragen und abzurechnen. Toro Biker leistet in diesem Zusammenhang keine Zahlungen, Vorschüsse oder Rückerstattungen. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel gelten die rechtlichen Konsequenzen gemäß Klausel 5.4.
EINHALTUNG UND PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG
7.1) Der Reisende ist für die Einhaltung der jeweiligen Verkehrsregeln verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Verantwortung für Schäden, die anderen Reisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer muss seinen Fahrstil dem Grundsatz der eigenen Sicherheit anpassen.
7.2) Der vom Veranstalter bereitgestellte Reiseleiter gibt nur eine ungefähre Fahrroute vor, sodass der Kunde dieser Route auf eigenes Risiko folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil an die vorherrschenden Bedingungen und seine Fahrfähigkeiten anzupassen. Kann der Kunde einer Route nicht folgen, muss er die Reise unterbrechen und den Reiseleiter sofort informieren.
7.3) Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Verstauung des Gepäcks auf dem Fahrzeug. TORO BIKER SL haftet hierfür nicht.
7.4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Wertgegenstände, Dokumente oder elektronischer Geräte des Teilnehmers während der Tour.
PASSPORT, VISUM UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
8.1) Der Kunde ist für die Einhaltung der für die besuchten Länder geltenden Vorschriften zu Reisepass, Visum, Gesundheit und Führerschein verantwortlich.
8.2) Kann der Kunde die Reise aufgrund der Nichteinhaltung solcher Vorschriften nicht antreten oder muss die Reise vorzeitig beenden, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, vom Kunden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
FÜHRERSCHEIN UND FAHRFÄHIGKEITEN
9.1) Mit Abschluss der Buchung erklärt der Kunde, dass er im Reisezeitraum über einen gültigen Führerschein für das auf der Tour verwendete Fahrzeug verfügt und die erforderlichen Fahrfähigkeiten besitzt, um das Fahrzeug auf der Tourroute sicher zu beherrschen.
9.2) Stellt sich nach der Buchung und vor Reisebeginn heraus, dass der Kunde keinen gültigen Führerschein für die Dauer der Reise besitzt, ist der Veranstalter von weiteren vertraglichen Verpflichtungen befreit und berechnet die in Klausel 4.1) genannten Stornogebühren.
9.3) Stellt sich nach Beginn der Tour heraus, dass der Kunde keinen gültigen Führerschein für die Dauer der Tour besitzt oder nicht über die notwendigen Fahrfähigkeiten verfügt, um das auf der Tour verwendete Fahrzeug sicher zu beherrschen, gelten die rechtlichen Konsequenzen gemäß Klausel 5.4.
GESUNDHEIT, ALKOHOL UND DROGEN
10.1) Ein guter allgemeiner Gesundheitszustand ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Tour. Teilnehmer, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können ohne Anspruch auf Gegenleistungen des Veranstalters von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Abschnitten ausgeschlossen werden.
10.2) Tourteilnehmer dürfen während des Tages, solange noch Fahrten erforderlich sind, keine alkoholischen Getränke, Medikamente oder andere fahrbeeinträchtigende Substanzen konsumieren. Dies gilt auch für Kunden, die als Beifahrer teilnehmen. Werden Alkohol, Medikamente oder andere fahrbeeinträchtigende Substanzen nach Ende der Tagesfahrt konsumiert, muss der Kunde sicherstellen, dass die Beeinträchtigung bis zum nächsten Morgen vor Fahrtbeginn nicht mehr vorhanden ist. Bei Nichteinhaltung gelten die rechtlichen Konsequenzen gemäß Klausel 5.4.
HAFTUNG
11.1) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Vorbereitung der Reise, die Überwachung und sorgfältige Auswahl von Dienstleistern sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung nach örtlicher Gepflogenheit.
11.2) Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder begrenzt, soweit nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die die Leistungen eines Dienstleisters regeln, auch die Haftung des Letzteren ausgeschlossen oder begrenzt ist.
11.3) Unsere Haftung ist in jedem Fall und aus welchem Grund auch immer auf das Doppelte des Reisepreises begrenzt,
a) soweit dem Reisenden kein Schaden durch den Reiseveranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt wurde, oder b) soweit wir für Schäden am Reisenden ausschließlich aufgrund eines Verschuldens eines Dienstleisters verantwortlich sind.
11.4) Haftung für Verzögerungen ist ausgeschlossen.
11.5) Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Bei dieser Art von Abenteuerreise ist jeder Teilnehmer allein für sein Handeln, insbesondere Fahrstil und Routenwahl sowie Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, verantwortlich, auch wenn er dem Tourleiter folgt.
11.6) Jeder Teilnehmer stimmt zu, dass Eigentümer, Veranstalter und Vertreter des Veranstalters nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch kollektiv für Vorfälle im Zusammenhang mit der Durchführung oder Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schäden an Eigentum, Familie, Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
11.7) Der Veranstalter haftet nicht für während der Tour verlorene oder gestohlene Gegenstände.
11.8) TORO BIKER bietet Kunden gern Unterstützung beim Versand von Gepäck oder Paketen zwischen unseren Mietstationen an. Dieser Paketservice wird von einem unabhängigen Unternehmen erbracht, das nicht zu TORO BIKER gehört.
TORO BIKER vermittelt nur zwischen dem Kunden und dem Paketdienst. Daher übernimmt TORO BIKER keine Verantwortung für verspätete Lieferungen. Im Falle von Verlust, Beschädigung oder Verzögerungen während des Versands muss der Kunde selbst eine Reklamation beim Paketdienstleister einreichen und TORO BIKER von jeglicher Haftung freistellen.
KUNDENHAFTUNG FÜR SCHÄDEN
Vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe des Motorrads haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter auch für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich Verlustes (einschließlich Verlust oder Beschlagnahme des Motorrads) und für alle während der Mietzeit über die normale Abnutzung hinausgehenden Schäden am Motorrad (z. B. Unfall- oder Betriebschäden, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Wertminderung). Im Schadensfall am Mietmotorrad haftet der Mieter für die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten oder gemäß einem Gutachten, Berechnungen und Rückführungskosten, Gutachtergebühren, anteilige technische und marktübliche Wertminderung, entgangene Mieteinnahmen während der Reparaturzeit oder im Totalschadensfall für die Ersatzzeit. Der Mieter behält sich das Recht vor, geringere Schäden nachzuweisen.
HAFTUNG UND WETTER
13.1) Abhängig von Saison und Wetterbedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Tourroute und ggf. die Unterkünfte zu ändern. Dabei bemühen wir uns, den Charakter der Tour nicht zu verändern und stets vergleichbare Leistungen anzubieten.
13.2) Der Veranstalter ist nicht für ungünstige Wetterbedingungen verantwortlich, die auftreten können. Aus diesem Grund hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung von Tour- und Mietpreis. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor Buchung der Tour über die vorherrschenden Wetterbedingungen in der jeweiligen Region und Saison zu informieren und sich entsprechend mit geeigneter Ausrüstung anzupassen, auch in den Regionen, die die Tour durchquert. Toro Biker haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Nichtanpassung an die Wetterbedingungen entstehen. Ist sich der Kunde unsicher, ob er die vorherrschenden Wetterbedingungen in der jeweiligen Region und Saison der Tour bewältigen kann, sollte er auf die Buchung verzichten. Bucht der Kunde die Tour trotz Unsicherheit, ist er nicht berechtigt, eine Rückerstattung des Tour- und Mietpreises zu verlangen, und muss alle direkt oder indirekt entstehenden Kosten tragen.
UNTERKUNFT UND HOTELS
Die angebotenen Hotels und Unterkünfte sind länderspezifisch und von gutem Standard. Können aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Einflüssen außerhalb der Kontrolle des Veranstalters die Zielhotels nicht erreicht werden, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Etwaige Mehrkosten trägt der Teilnehmer.
Einzelzimmer sind gegen Aufpreis nach Verfügbarkeit verfügbar, können jedoch aufgrund begrenzter Kapazität nicht immer garantiert werden. Möchte ein Einzelreisender ein Doppelzimmer mit einem anderen Reisenden teilen, bemüht sich der Veranstalter, einen passenden Mitreisenden zu finden. Sollte dies nicht gelingen, ist der Einzelzimmerzuschlag zu berechnen.
EIGENES FAHRZEUG
Teilnehmer, die mit eigenem Fahrzeug an einer Tour des Veranstalters teilnehmen, sind für den rechtlich und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeugs, die erforderlichen Fahrzeugdokumente sowie die notwendige Fahrzeugversicherung verantwortlich. TORO BIKER kann in diesem Fall keine Versicherung bereitstellen.
OFF-ROAD-FAHRTEN
Off-Road-Fahrten mit vom Veranstalter bereitgestellten Fahrzeugen außerhalb der vom Veranstalter bestimmten Route sind nicht gestattet. Ebenso ist eine missbräuchliche Nutzung des Mietfahrzeugs untersagt. Der Kunde haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch unbefugtes Off-Road-Fahren oder Missbrauch entstehen, unbeschadet des Selbstbehalts.
VERSICHERUNG
17.1) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Stornokosten, Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht und Rechtsschutz. Toro Biker haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen einer solchen Versicherung entstehen können.
DATENSCHUTZ UND URHEBERRECHT
Fotos, Dias und Videos, die während der Touren von Vertretern des Veranstalters aufgenommen werden, sind Eigentum von TORO BIKER SL. TORO BIKER SL ist berechtigt, dieses Material zu Werbezwecken zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf erkennbar ist, ohne dass TORO BIKER SL dem Teilnehmer Kosten in Rechnung stellt. Darüber hinaus autorisieren die Teilnehmer die Veröffentlichung von Videos und Fotos in sozialen Medien über die Kanäle des Veranstalters und seiner Partner.
BESCHWERDEN
19.1) Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Leistungsstörung oder eines Schadens alles Zumutbare zu tun, um diesen möglichst gering zu halten. Sollte trotz größter Sorgfalt bei Planung und Durchführung der Touren Anlass zur Beschwerde bestehen, bitten wir, uns unverzüglich zu informieren. Dies kann während unserer normalen Geschäftszeiten erfolgen.
19.2) Ansprüche gegen den Veranstalter müssen innerhalb von 30 Tagen nach Reiseende geltend gemacht werden. Nach diesem Datum können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die Einhaltung dieser Frist ohne eigenes Verschulden verhindert wurde.
19.3) Gewährleistungsansprüche können nur vom Kunden selbst geltend gemacht werden und sind nicht abtretbar.
SONSTIGES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Gleiches gilt für diese Reisebedingungen. Alle zuvor veröffentlichten Reisebedingungen werden durch diese ersetzt und verlieren daher ihre rechtliche Gültigkeit.
MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN
Bestimmungen des Vertrages sind unwirksam, bis sie von TORO BIKER schriftlich bestätigt wurden.
DRUCKFEHLER
TORO BIKER behält sich das Recht vor, Druckfehler und Rechenfehler jederzeit zu korrigieren.
GERICHTSSTAND
Es wird vereinbart, dass der Gerichtsstand für beide Parteien Valencia (Spanien) ist.
VERANSTALTER
Toro Biker S.L
C/ Enriv Valor 4, lokal 2, Bj. Paterna, Valencia, Spanien
USt-IdNr.: B16431702 - Reisebüro-Nummer: CV-MM 2576-V. Telefon: +34 617538883